Bau- und Kulturdenkmale in Vöhrum
Der Sinn eines Denkmals liegt in der Erinnerung an die Vergangenheit und ist damit ein schützenswertes Objekt.
Der Denkmalschutz definiert nach seinen Richtlinien des Denkmalrechts den Denkmalwert eines Objektes. Ziel des Denkmalschutzes ist es Denkmale dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter und Naturdenkmale dauerhaft zu sichern. Diesem Erhalt und der damit verbundenen Unterhaltung von Denkmalen dient die Denkmalpflege.

Während der Denkmalschutz den rechtlichen Rahmen bildet, erfüllt die Denkmalpflege durch Maßnahmen verschiedener Art den Erhalt der Denkmale. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen in der Hand der Bundesländer mit unterschiedlichen Gesetzen und Definitionen, z. B. zum Begriff Kulturdenkmal.
Grundlage des Denkmalschutzes sind die Denkmallisten der Denkmalschutzbehörden.

In Vöhrum sind einige Bau- und Kulturdenkmale vorhanden.
Das Verzeichnis der Vöhrumer Denkmale liegt als Karteikarten im Denkmalbuch bei der Stadt Peine - Hochbau (Bauordnung).
Die Daten wurden explizit für die Veröffentlichung auf dieser Internetseite freigegeben und dürfen nicht kopiert werden.
Des Weiteren macht die Stadt zu den Inhalten der Dokumente (Karteikarten des Denkmalbuchs) auf folgende Informationen aufmerksam:
1) es handelt sich hierbei um keine rechtsverbindliche Darstellung/Auskunft 2) der Inhalt hat keinen statischen Informationsstand 3) die Listen sind informativ jedoch nicht abschließend
Die Karteikarten sind in 5 PDF-Dateien zusammengefasst. Die Größe der Dateien beträgt max. 1,4 MB.
Für die Freigabe der Karteikarten dankt die Redaktion der Stadt Peine
Alle Dateien befinden sich auch im Digitalen Archiv Vöhrum DigAV und können eingesehen werden.
Kontakt zur Stadt Peine:
Wilfred Krüger (Sachbearbeiter)
Stadt Peine - Hochbau (Bauordnung) Der Bürgermeister Kantstraße 5 31224 Peine Telefon: 05171/49-444 Telefax: 05171/49-474 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Links zu weiterführenden Informationen:
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/master/C10768339_L20_D0.html
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/DSchG-Niedersachsen.pdf
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
http://www.denkmalschutz.de/
|